Das Amt für Berufsbildung bietet ab sofort neue Online-Dienstleistungen an: Interessierte können sich bequem online zum Berufsabschluss für Erwachsene anmelden sowie Gesuche um Nachteilsausgleich digital einreichen.
Ab sofort besteht die Möglichkeit, den Antrag auf Nachteilausgleich oder die direkte Anmeldung zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung bequem online einzureichen. Zusätzlich können über das Berufsbildungsportal Dokumente wie Lebenslauf, Zeugnisse oder medizinische Gutachten, die für die Prüfung durch das Amt für Berufsbildung (AFB) erforderlich sind, sicher und zeitnah hochgeladen werden. Die Prüfung erfolgt medienbruchfrei im EDV-System des AFB, wodurch Entscheide effizienter kommuniziert werden können. Der E-Service steht ab sofort zur Verfügung.
Berufsabschluss für Erwachsene
Erwachsene können den Abschluss einer beruflichen Grundbildung nachholen, ohne zwingend eine formale Bildung zu durchlaufen. In der Schweiz erwerben auf diese Art und Weise rund 10 000 Erwachsene jährlich ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) und verbessern damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Unternehmen können durch die Unterstützung von Erwachsenen, welche den Berufsabschluss nachholen, ihren Bedarf an qualifizierten Fachkräften sichern.
Der Berufsabschluss für Erwachsene mit Berufserfahrung kann nebst der regulären beruflichen Grundbildung auf drei Arten erlangt werden: Durch eine verkürzte berufliche Grundbildung in einem Lehrbetrieb, durch die Validierung von Bildungsleistungen (Nachweis von Kompetenz und Besuch von ergänzender Bildung) oder durch die direkte Anmeldung zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung.
Nachteilsausgleich
Lernenden mit einer Beeinträchtigung dürfen während der beruflichen Grundbildung beim Lernen, bei Prüfungen in der Berufsfachschule, in den überbetrieblichen Kursen und beim Qualifikationsverfahren keine Nachteile entstehen. Aus diesem Grund gibt es den Nachteilsausgleich für Menschen mit Beeinträchtigung während der beruflichen Grundbildung sowie für das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung.
Unter dem Begriff «Nachteilsausgleich» werden spezifische Massnahmen verstanden, die zum Ziel haben, Nachteile durch Beeinträchtigung auszugleichen, ohne dabei die Lernziele anzupassen. Um die erwähnten Massnahmen zu erhalten, bedarf es der Zustimmung des AFB.
Weiterführende Informationen: www.afb.gr.ch
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