Regierung verabschiedet Botschaft

Regierung verabschiedet Botschaft

GRHeute
07.08.2024

Das Kulturförderungsgesetz und die Kulturförderungsverordnung formulieren Zweck und Ziele der kantonalen Kulturpolitik. Sie definieren einerseits die staatlichen Aufgaben in der Förderung, Pflege und Vermittlung von Kultur und andererseits die Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich das vielfältige Kulturschaffen, die Teilhabe einer breiten Bevölkerung am kulturellen Leben sowie die Pflege und die Vermittlung des Kulturerbes entfalten können. Explizit erwähnt wird im Kulturförderungsgesetz auch ein umfassendes Konzept zur Förderung der Kultur in Graubünden, welches der Grosse Rat auf Antrag der Regierung alle vier Jahre verabschiedet. Das zweite Kulturförderungskonzept für die Jahre 2025 bis 2028 liegt nun vor.

Konzeptentwicklung

Die Verfassung des Kantons Graubünden, das Kulturförderungsgesetz sowie die Kulturförderungsverordnung geben den inhaltlichen Handlungsrahmen für das Kulturförderungskonzept vor. Das Konzept basiert auf den Gegebenheiten der Kulturlandschaft im Kanton Graubünden und den Erfahrungen im Bereich der Kulturförderung seit Inkrafttreten des ersten Kulturförderungsgesetzes. Zudem berücksichtigt es gesellschaftliche, demografische, wirtschaftliche und technologische Entwicklungen. Es wurde vom Amt für Kultur unter Einbezug der kulturellen Organisationen Graubündens und der Kulturkommission von Frühling 2023 bis Frühsommer 2024 erarbeitet.

In einem ersten Schritt wurde das Kulturförderungskonzept 2021–2024 evaluiert. Der Fragebogen wurde den Institutionen mit einer Leistungsvereinbarung auf der Basis des ersten Konzepts sowie den Institutionen und Organisationen, die einen mehrjährigen Projektbeitrag erhalten, zugestellt. Weiter wurden Vertreterinnen und Vertreter von kulturellen und kulturnahen Organisationen zum ersten «Bündner Kulturgipfel», einer Informations- und Austauschplattform eingeladen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten sich am «Bündner Kulturgipfel» sowie an den daraus entstandenen Arbeitsgruppen aktiv und partizipativ an der Erarbeitung des Kulturförderungskonzepts 2025–2028 beteiligen.

Förderschwerpunkte

Das Kulturförderungskonzept Graubünden stellt die aktuelle Situation in den verschiedenen Bereichen der kantonalen Kulturförderung dar. Es definiert konkrete Schwerpunkte für die drei Handlungsfelder Kulturförderung, Kulturpflege sowie Kulturvermittlung für die nächsten vier Jahre und zeigt konkrete Massnahmen zur Erreichung dieser Schwerpunkte auf. Dies immer unter Berücksichtigung der Zusammenarbeit zwischen Kanton, Regionen, Gemeinden und Privaten sowie der Förderbereiche gemäss Kulturförderungsgesetz.

Die Evaluation und der partizipative Prozess haben gezeigt, dass sich die Förderschwerpunkte des ersten Kulturförderungskonzepts bewährt haben und im Wesentlichen beibehalten werden sollen. Sie erfahren lediglich einige Ergänzungen und Präzisierungen.

Die erarbeitete Dokumentation findet sich zusammengefasst im Botschaftstext, in den Anhängen sowie auf der Website der Kulturförderung Graubünden.

 

(Bild: Archiv)

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