Richtplananpassung Susch liegt öffentlich auf

Richtplananpassung Susch liegt öffentlich auf

GRHeute
25.11.2025

Für die Verkehrsentlastung Susch wurde der nächste Verfahrensschritt eingeleitet. Am 24. November 2025 ist die öffentliche Mitwirkungsauflage gestartet. Für die Richtplananpassung werden zwei Varianten weiterverfolgt, die sich lediglich in der Länge des Tunnels unterscheiden.

Das in der Engiadina Bassa am Fusse des Flüelapass gelegene Dorf Susch ist seit Jahrzehnten einer hohen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Namentlich an Spitzentagen im Sommer und im Winter ist die Durchfahrt durch den historischen Ortskern stark erschwert und es kommt häufig zu Verkehrsbehinderungen und Staus. Der Ortskern ist dadurch stark belastet und für den Aufenthalt unattraktiv. Da im Ortskern nur schmale oder gar keine Trottoirs bestehen, sind vor allem auch Fussgängerinnen und Fussgänger einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt. Seit Jahrzehnten besteht daher die Absicht, Susch vom Durchgangsverkehr zu entlasten, um damit die Verkehrssicherheit sowie die Aufenthalts- und Wohnqualität im Ortsinnern zu verbessern, wie die Standeskanzlei des Kantons Graubünden am Dienstag mitteilte. 

Umfahrung West – Anpassung im Richtplan nötig

Grössere Strassenbauvorhaben gelten nach dem Bundesgesetz über die Raumplanung als Vorhaben mit erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt und bedingen einer Festlegung im kantonalen Richtplan. Als Grundlage dazu wurde seit dem Jahr 2022 unter Einbezug von Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachbereichen eine umfassende Variantenevaluation zur Verkehrsentlastung von Susch durchgeführt. Das daraus entwickelte Konzept (Varianten 30 und 31) sieht den Bau einer am westlichen Siedlungsrand verlaufenden Umfahrungsstrasse und die Umsetzung von flankierenden Massnahmen für die Verkehrsberuhigung im Ortskern vor.

Die vorgesehene Umfahrungsstrasse zweigt von Zernez her kommend von der heutigen Linienführung der H27 nach Westen ab, unterquert das Trassee der Rhätischen Bahn und steigt anschliessend in Richtung eines neuen Anschlusskreisels Flüelastrasse an. Ab dem Kreisel nordwärts verläuft die Strasse über eine Brücke, welche die Flüelastrasse und die Susasca überquert, und mündet anschliessend direkt in einen Tunnel. Ab dem Tunnelportal nordwärts ist die genaue Linienführung noch offen und kommt in den Bereich der Varianten 30 und 31 zu liegen.

Bei Variante 30 erstreckt sich der Tunnel über eine Länge von 420 Meter. Die Umfahrungsstrasse tritt nördlich des RhB-Bahnhofs aus dem Tunnel und führt anschliessend oberirdisch am Rand des Gärtnereiareals bis zum Anschluss Nord und dort wieder auf die heutige Linienführung der H27 (Abbildung 2). Bei Variante 31 führt die Strasse über einen etwas längeren Tunnel von 660 Meter Gesamtlänge und tritt erst unterhalb des kurzen RhB-Tunnels Val Ota hervor (Abbildung 3). Die Gesamtlänge der Umfahrungsstrasse misst bei beiden Varianten rund 1500 Meter.

Öffentliche Auflage während 30 Tagen

Die Richtplananpassung ist seit dem 24. November 2025 während 30 Tagen öffentlich zur Mitwirkung aufgelegt. In dieser Zeit haben alle Interessierten die Möglichkeit, schriftlich Einwendungen und Anregungen einzureichen.

Die Vorlage befindet sich bereits in Vorprüfung beim Bund. Aufgrund der Ergebnisse der öffentlichen Auflage und der Vorprüfung des Bundes wird der Richtplan dann weiterbearbeitet. Der Richtplan wird von der Bündner Regierung beschlossen und vom Bundesrat genehmigt.

(Grafiken: zVg)

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