Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Neue Leistungsaufträge vergeben

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Neue Leistungsaufträge vergeben

GRHeute
18.12.2023

Die Bündner Regierung genehmigt die Leistungsaufträge an den Verein «Casa Depuoz» in Trun sowie an die Stiftung «Gott hilft» in Zizers. Beide Leistungsaufträge treten per 1. Januar 2024 in Kraft und sind bis zum 31. Dezember 2026 gültig.

Bereits seit dem Jahr 2020 gibt es einen Leistungsauftrag mit dem Verein «Casa Depuoz» und mit der Stiftung «Gott hilft» zur Unterbringung unbegleiteter Kinder und Jugendlicher im Asylverfahren (UMA/UMF). Die beiden aktuell gültigen Leistungsaufträge wurden auf der Grundlage der damaligen Situation mit wenigen Zuweisungen von unbegleiteten Minderjährigen an den Kanton Graubünden erarbeitet.

Seit Ende 2022 werden allerdings vermehrt unbegleitete Minderjährige dem Kanton zugewiesen. Das Ziel der neuen Leistungsaufträge ist es, mit Hilfe des Vereins «Casa Depuoz», der Stiftung «Gott hilft» und weiterer Leistungserbringenden ein Wohn- und Begleitungsangebot anzubieten, das einerseits dem Bedarf angepasst ist und andererseits die soziale und wirtschaftliche Integration von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen unterstützt.

Für die Betreuung und Unterbringung der heute in Graubünden wohnhaften unbegleiteten Minderjährigen im Jahr 2024 entstehen voraussichtlich Kosten in der Höhe von rund 350 000 Franken.

 

(Symbolbild: Pixabay)

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