Die Regierung hat die Teilrevision der Verordnung zum Gesetz über die Ausbildungsstätten im Gesundheits- und Sozialwesen genehmigt und damit die rechtliche Grundlage für die finanzielle Unterstützung von Auszubildenden und Studierenden im Pflegebereich geschaffen.
Die Unterstützungsbeiträge richten sich an Personen, die den Bildungsgang Pflege HF oder den Studiengang in Pflege FH absolvieren und ihren Wohnsitz im Kanton haben oder als Grenzgängerin oder Grenzgänger eine Erwerbstätigkeit im Kanton ausüben. Erstmalige Gesuche können für das Ausbildungs- beziehungsweise Studienjahr 2024/2025 mit Beginn im Herbstsemester 2024 ab sofort bis 31. März 2025 beim Amt für Höhere Bildung eingereicht werden: Gesuch Unterstützungsbeiträge Pflege
(Bild: Archiv)