Mit diesen Regeln soll der Ski-Winter in Graubünden gerettet werden

Mit diesen Regeln soll der Ski-Winter in Graubünden gerettet werden

GRHeute
01.12.2020

Sollen die Wintersportgebiete geöffnet werden oder müssen sie geschlossen bleiben? Diese Frage sorgt nicht nur in der Schweiz für erhitzte Gemüter, auch international hat diese Frage für viel Aufregung gesorgt. Der Bundesrat hat nun gemäss SRF einen Entwurf formuliert, wie der Ski-Winter doch noch gerettet werden kann.

Welche wirtschaftliche Bedeutung der Tourismus in der Schweiz – und ganz besonders in Graubünden hat -, ist hinlänglich bekannt. In Graubünden generiert der Tourismus rund 30% der gesamten Wertschöpfung und über 50% der Exportleistung aus dem Kanton. Kein Wunder, würde ein Ausfall des Ski-Winters eine wirtschaftliche Katastrophe darstellen, die sich nachhaltig auf den Kanton auswirken würde. 

Die Covid-19-Verordnung soll nun nach dem Willen des Innenministers Alain Berset auf die Feiertage hin ergänzt werden. Gemäss dem Entwurf geht es dabei vor allem um besondere Regeln für die Skigebiete. Noch bis heute Mittwoch haben die Kantone Zeit, auf diese Vorschläge zu reagieren. Am Freitag wird der Bundesrat dann wohl definitiv über Einschränkungen für den Wintersport entscheiden. Folgende Inhalte stellt Bundesrat Berset gemäss SRF News vor:

  • Bewilligung: Ein Skigebietes darf nur betrieben werden, wenn es von den kantonalen Behörden bewilligt wurde. Diese Bewilligung soll nur erteilt werden, wenn «die epidemiologische Lage im Kanton dies erlaube». Das heisst gemäss Entwurf, dass genügend kantonale Kapazitäten für das Contact-Tracing, hinreichende Kapazitäten in Spitälern (insbesondere auch für Personen mit Sportverletzungen) und genügend Testkapazitäten in der Wintersportregion vorhanden sein müssten. Zusätzlich müssen die Skigebiet-Betreiber ein Schutzkonzept vorlegen, das von den Kantonen regelmässig geprüft werden müsse.
  • Einlassbeschränkung: Der Bundesratsentwurf sieht zwei Varianten vor. Entweder sollen täglich höchstens zwei Drittel der Anzahl Gäste des bestbesuchten Tags der letzten Wintersportsaison eingelassen werden oder täglich höchstens 80 Prozent des Durchschnitts der Weihnachtsfeiertage in den letzten fünf Jahren. Da davon ausgegangen werden kann, dass internationale Gäste diesen Winter kaum den Weg in die Schweiz finden werden, darf davon ausgegangen werden, dass diese Beschränkung ein kleines Problem darstellt.
  • Kapazitätsbeschränkung: Geschlossene Fahrzeuge wie Seilbahnkabinen sowie Anstehzonen dürfen nur zu zwei Dritteln besetzt werden. Gondeln oder Fahrzeuge, die ausschliesslich Sitzplätze anbieten, unterliegen keiner zusätzlichen Kapazitätsbeschränkung.
  • Maskenpflicht: Auf allen Bahnen, auch auf Ski- und Sesselliften, gilt eine Maskenpflicht, auch beim Anstehen. Explizit soll eine solche auch in belebten Fussgängerzonen von Wintersportorten gelten.
  • Abstand: Beim Anstehen vor Bahnen, bei Parkplätzen oder bei Restaurants im Skigebiet muss sichergestellt werden, dass der erforderliche Abstand eingehalten werden kann. Das Schutzkonzept muss auch durch Personal überwacht werden.
  • Zutrittsverbot: Der Einlass von Personen, die an Covid-19 erkrankt sind oder Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen, ist zu verhindern. «Es sind hierzu geeignete Vorkehren zu treffen, namentlich die Pflicht zur Selbstdeklaration der Besucherinnen und Besucher sowie die Verweigerung des Transports von Personen mit offensichtlich erkennbaren Symptomen», sieht der Entwurf vor.

Weiter ist im Entwurf geplant, dass Restaurants in Skigebieten nur dann Gäste Zutritt gewähren lassen dürfen, wenn im Innenbereich ein Tisch frei ist. Betriebe an Skipisten müssen zum gleichen Zeitpunkt wie das Skigebiet schliessen. Nicht nur die Bahn- und Restaurantbetreiber brauchen ein Schutzkonzept, sondern auch die Gemeinden mit einem grossen Wintersportangebot. So sollen Menschenansammlungen im öffentlichen Raum verhindert werden, heisst es im Entwurf der Verordnungsänderung, der nun bei den Kantonen liegt.

Unter dem Strich kann man sicher sagen, dass alle vorgeschlagenen Massnahmen für die Bergbahnen, Tourismusvereine und Gemeinden umsetzbar sind, sodass einem zumindest einigermassen «normalen Ski-Winter» wenig im Weg stehen dürfte. Trotzdem scheint alles andere als klar, ob diese durchkommen. Der Widerstand der Bergbahn-Betreiber ist gross, insbesondere gegen die Einlassbeschränkungen und die begrenzten Kapazitäten bei geschlossenen Transportmitteln wie Seilbahnkabinen. Verbandspräsident und Ständerat Hans Wicki (FDP/NW) macht unter anderem den Druck aus dem Ausland für die geplanten Verschärfungen verantwortlich.

 

(Symbolbild: davos.ch)

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