Das Medienunternehmen Somedia und seine Tochtergesellschaften Radio Grischa AG und Südostschweiz Radio AG haben im Rechtsstreit um die Marke «Radio Grischa» vor dem Handelsgericht Zürich einen Sieg errungen. Ihre Gegner, die neuen Südostschweizer Radiomacher Roger Schawinski und Stefan Bühler, winken allerdings ab: «Das Handelsgericht hatte nicht über die Nutzung der Marke Radio Grischa zu entscheiden, sondern nur über die Verwendung des Firmennamens Radio Grischa AG. Es handelt sich um eine weitere klare Fehlinformation von Somedia», so Bühler.
«Das Gericht liess die Forderungen der neuen Südostschweizer Radiomacher abblitzen und wies die Anträge von Roger Schawinski und Stefan Bühler zurück», triumphiert die Somedia in einer Medienmitteilung nach dem Urteil des Handelsgerichts. Für die neuen Südostschweizer Radiomacher vermittelt die Medienmitteilung der Somedia «fälschlicherweise den Eindruck, dass der Markenrechtsstreit um ‹Radio Grischa› zugunsten der Somedia entschieden worden ist.»
Dem sei keineswegs so, es handle sich hier erneut um eine «klare Fehlinformation von Somedia». Vor dem Handelsgericht Zürich sei es allein um die Verwendung des Firmennamens «Radio Grischa AG» gegangen, den die Somedia nun weiterhin verwenden könne.
«Wir sind sehr erfreut»
In seiner Urteilsbegründung hatte das Handelsgericht festgehalten, dass Somedia die Marke «Radio Grischa» rechtmässig verwende, schreibt Somedia: «Insbesondere wurde betont, dass die Marke ‹Radio Grischa› nach wie vor genutzt wird.» Zu Hilfe kam der Somedia bei der Urteilsfindung offenbar, dass diversen Streaming-Dienstleister das Südostschweizer Internetradio immer noch als «Radio Grischa» listen.
Die Somedia selbst hatte die Marke Radio Grischa am 16. Februar 2015 im Rahmen ihrer neuen Markenfamilien-Strategie durch den Namen Radio Südostschweiz ersetzt und seither nicht mehr wirklich aktiv genutzt. Bis diesen Monat, als man – zweifellos als Reaktion auf den Markenstreit – einen neuen Webchannel namens Radio Grischa eröffnete. «Wir haben nie daran gezweifelt und sind trotzdem sehr erfreut, dass das Gericht unsere Position in vollem Umfang bestätigt hat», freut sich Silvio Lebrument, Verwaltungsratspräsident von Somedia. Für Roger Schawinski ist das wiedererwachte Somedia-Interesse an der alten Marke «grotesk». Gegenüber der NZZ meinte er: «Bisher haben sie alles gemacht, um die Marke vergessen zu machen.»
«Halten an ‹Radio Grischa› fest»
Schawinski und Bühler hatten anfangs Jahr vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) die Radio-Konzession für die Südostschweiz für die Jahre 2025-2034 erhalten und wollen mit dem seit langem stillgelegten Namen von Radio Grischa wieder auf Sendung gehen. Ob dies möglich sein wird, ist weiterhin offen. «Über die Nutzung der Marke Radio Grischa befindet nicht das Handelsgericht, sondern das IGE (Amt für Geistiges Eigentum)», hält Stefan Bühler fest, «das Verfahren vor dem IGE ist weiterhin hängig, weil es von Somedia mit laufenden Fristerstreckungen gezielt verzögert wird.»
Das Handelsgericht habe ausschliesslich über den Fimennamen Radio Grischa AG entschieden, nicht über die Marke ‹Radio Grischa›. Bühler unterstreicht: «Wir haben unsere Firma unter dem Namen Radio Alpin Grischa AG vor einiger Zeit gegründet und im Handelsregister eintragen lassen. An der Marke Radio Grischa für unseren Sender halten wir fest.»
(Bild: zVg.)