Der Kampf um Radio Grischa ist noch nicht vorbei

Der Kampf um Radio Grischa ist noch nicht vorbei

GRHeute
27.03.2025

Der Streit um den traditionsreichen Namen Radio Grischa und die dazugehörige Radiokonzession in der Südostschweiz geht in die nächste Runde. Während das Medienunternehmen Somedia im Markenstreit eine empfindliche Niederlage einstecken muss, bleibt die Vergabe der Radiokonzession weiterhin umstritten. Klar scheint: Der medienpolitische Konflikt rund um die Bündner Radiolandschaft ist noch längst nicht ausgestanden.

Am 19. März 2025 hat das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) entschieden, dass die Marke Radio Grischa gelöscht wird. Damit gab das IGE dem Antrag der Medienunternehmer Roger Schawinski und Stefan Bühler vollumfänglich recht. Die beiden planen unter dem Namen Alpin Grischa AG ein neues Regionalradio im Konzessionsgebiet 32 (Graubünden, Glarus und Sarganserland) – unter dem angestammten Namen Radio Grischa.

Somedia, das den Sender vor zehn Jahren in Radio Südostschweiz umbenannt hatte, konnte nicht glaubhaft machen, die Marke weiterhin aktiv genutzt zu haben. Das IGE stellte fest, dass der Name Radio Grischa in der fraglichen Zeit weder kommerziell genutzt noch beworben wurde – trotz späterer Rückbenennung. Die Marke ist damit frei für die Verwendung durch Schawinski/Bühler. Somedia muss zudem die Verfahrenskosten tragen. Ob der Entscheid weitergezogen wird, ist offen.

Verlorene Konzession – und ein neuer Hoffnungsschimmer

Während sich Schawinski und Bühler im Markenstreit durchsetzen konnten, mussten sie in einem anderen Verfahren eine Niederlage hinnehmen. Die Radiokonzession, die ihnen ursprünglich zugesprochen worden war, wurde ihnen vom Bundesverwaltungsgericht wieder entzogen und ging an den Mitbewerber Somedia. Dieser Entscheid ist grundsätzlich nicht anfechtbar.

Doch genau hier kommt neue Bewegung ins Spiel: Am 3. März 2025 reichten die Initianten ein Revisionsgesuch ein – mit Erfolg. Ein neuer Instruktionsrichter hat das Verfahren eröffnet und eine Vernehmlassung eingeleitet. Beobachter werten das als deutliches Signal, dass die Konzessionsvergabe rechtlich doch noch nicht endgültig abgeschlossen ist.

«Die Tatsache, dass das Bundesverwaltungsgericht auf unseren Revisionsantrag eingetreten ist und jetzt das Institut für Geistiges Eigentum den Markenschutz für Radio Grischa aufgehoben hat, zeigt, dass die Verfahren um die Konzessionserteilung wieder offen sind», sagt Roger Schawinski. Besonders stossend sei, dass die Somedia im August 2024 öffentlich verkündete, die Marke bleibe bei ihr – zu einem Zeitpunkt, als das IGE noch gar nicht entschieden hatte.

Ein Bündner Medienkrimi mit offenem Ausgang

Für viele in Graubünden ist Radio Grischa mehr als ein Name. Es ist ein Stück regionale Identität – auf Rätoromanisch, Deutsch und Italienisch. Dass dieser Name nach Jahren der Stille plötzlich wieder zum politischen und juristischen Zankapfel wird, zeigt, wie stark die mediale Zukunft des Kantons umkämpft ist.

Auch wenn der Name nun (vorerst) Schawinski und Bühler gehört – ohne Konzession bleibt ihr Radioprojekt in der Warteschlaufe. Doch mit dem laufenden Revisionsverfahren und der rechtlich noch nicht abgeschlossenen Markensache ist eines klar: Der Kampf um Radio Grischa ist noch nicht vorbei. Dass das Bundesverwaltungsgericht nun eine Revision zulässt, zeigt: Auch in Bern ist man sich der Tragweite des Falls bewusst.

 

(Symbolbild: Archiv)

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