Unerwartete Kehrtwende im Streit um die Radio-Konzession in Graubünden: Roger Schawinskis geplantes Radio Alpin Grischa erhält trotz der Vergabe des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) nun doch keine Konzession. Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat der Beschwerde der Südostschweiz Radio AG stattgegeben und deren Konzession für das Versorgungsgebiet «Südostschweiz – Glarus» bis 2034 bestätigt. Damit bleibt das Lokalradio weiterhin in den Händen der Somedia, die damit ihr Medienmonopol in Graubünden «offiziell» fortführen kann.
Vor einem Jahr hatte das Bakom den Zuschlag für die Konzession für die Jahre 2025 bis 2034 an Radio Alpin von Roger Schawinski und Stefan Bühler vergeben. Die Bundesbehörde hatte damals argumentiert, dass selbst bei einem Gleichstand der Bewerbungen der Bewerber zu bevorzugen sei, der die Meinungs- und Angebotsvielfalt am meisten bereichere. Das Gesuch von Radio Alpin wurde aber insgesamt als besser eingestuft, sodass dieser Strichentscheid gar nicht nötig gewesen wäre. Die Somedia, die mit den Radio- und TV-Konzessionen sowie der Südostschweiz Printfamilie seit Jahrzhenten über ein Medienmonopol in Graubünden verfügt, legte Beschwerde gegen den Entscheid ein. Selbst ihre lange Jahre als Radio Südostschweiz aufgebaute Radio-Marke wurde im Verlauf des letzten Jahres im Kampf um die Markenhoheit wieder in Radio Grischa umgebaut, und politisch wurden alle Hebel in Bewegung gesetzt, die Konzession doch noch zu erhalten.
Der lange Arm der Familie Lebrument
Nun darf sich der Verlag über einen unerwarteten Sieg freuen. Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen gab der Beschwerde der Südostschweiz Radio AG statt, die Konzession bleibt in den Händen des Verlages der Familie Lebrument. Der Entscheid des Gerichts stützt sich gemäss der sda auf die gesetzlichen Anforderungen für die Vergabe von Radiokonzessionen. Ein zentraler Punkt sei dabei die Einhaltung von Branchenstandards bei den Arbeitsbedingungen, insbesondere die personelle Zusammensetzung der Redaktion. Laut Gericht müssen Radioanbieter sicherstellen, dass ein Grossteil des Programms von qualifiziertem und ausgebildetem Personal gestaltet wird.
In der Musterkonzession ist ein Mindestverhältnis von 3 zu 1 zwischen ausgebildeten und auszubildenden Programmschaffenden vorgeschrieben. Die Radio Alpin Grischa AG der eigentlichen Konzessionsgewinner hätte dieses Verhältnis laut ihrem Gesuch nicht eingehalten. Diese Abweichung wurde vom Bundesverwaltungsgericht als schwerwiegend genug eingestuft, um die Konzession zu verweigern.
Heftige Kritik von Roger Schawinski
Die Radio Alpin Grischa AG reagierte empört auf das Urteil und bezeichnete es als «Skandalurteil». Sie kritisiert, dass ihr die Konzession allein wegen eines einzigen zusätzlichen Volontärs verweigert wurde. Laut der Stellungnahme des Unternehmens sei bereits schriftlich angekündigt worden, diesen Punkt anzupassen. Dennoch habe das Gericht darauf bestanden, die Konzession nicht zu erteilen. In ihrer Reaktion warf die Radio Alpin Grischa AG den Behörden zudem vor, mit der Entscheidung das Monopol einer einzigen Firma und Familie in der Südostschweiz auf Jahre hinaus zu zementieren. Roger Schawinski, Mitinitiant von Radio Alpin Grischa, zeigte sich enttäuscht: «Dieses Urteil – ein Volontär zu viel im Gesuch als einziges Entscheidungskriterium – führte diesem völlig unverständlichen, geradezu kafkaesken Entscheid. Viel mehr verloren als wir hat die Bevölkerung im Empfangsgebiet und die bereits arg bedrohte Medienvielfalt der Schweiz.»
Entscheidung ist endgültig
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist rechtskräftig und kann nicht mehr vor dem Bundesgericht angefochten werden. Damit bleibt die Südostschweiz Radio AG bis 2034 alleinige Konzessionsinhaberin für die betroffene Region, und Roger Schawinski muss seine Pläne für ein neues Lokalradio in Graubünden und Glarus vorerst aufgeben. Ob die Somedia ihr Radio nun wieder in Radio Südostschweiz umbenennt – da sie nun ja wieder den Auftrag hat, die gesamte Südostschweiz und nicht nur Graubünden abzudecken – steht offenbar noch nicht fest.
(Bild: Wikipedia)