Damit die negativen Begleiterscheinungen des WEF-Jahrestreffens auf einem erträglichen Mass eingegrenzt werden können, soll das kommunale Baugesetz angepasst werden. Am 9. Juni 2024 stimmt die Davoser Bevölkerung über diese Teilrevision ab. Die Gesetzesanpassung ermöglicht den Davoser Behörden insbesondere eine strengere Regulierung der Temporärbauten.
Die Gemeinde Davos hat die Bewilligungspraxis für Temporärbauten während den WEF-Jahrestreffen in den vergangenen Jahren laufend aktualisiert und verschärft. Die Handlungsoptionen der Behörden sind jedoch mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen ausgeschöpft. Damit der eingeschlagene Weg weiterverfolgt und bei Bedarf auch weitergehende Massnahmen ergriffen werden können, benötigt es eine Teilrevision des kommunalen Baugesetzes. Die Gesetzesrevision wurde vom Davoser Parlament nach eingehender Prüfung einstimmig befürwortet. Am 9. Juni 2024 entscheidet die Stimmbevölkerung über die Vorlage, wie der Davoser Landrat am Donnerstag mitteilte.
Bewährtes Drei-Phasen-Modell für den Aufbau
Das Reglement für den Auf- und Abbau von temporären WEF-Bauprojekten wird jeweils bis Ende April beschlossen, damit alle Betroffenen ihre Planung frühzeitig den geltenden Regeln anpassen können. Der Kleine Landrat hat das neue Konzept für das WEF-Jahrestreffen 2025 beraten und genehmigt. Das auf das diesjährige Jahrestreffen eingeführte Drei-Phasen-Modell für den Aufbau hat sich bewährt. Es wird in angepasster Form auch für das WEF-Jahrestreffen 2025 verwendet.
Das bedeutet, dass in der ersten Phase bereits im Dezember die Aussenhüllen von Temporärbauten aufgebaut werden dürfen. Die Bauten müssen jedoch wie bisher zwingend ästhetisch ansprechend sein und dürfen mit keiner Werbung versehen werden. Temporärbauten, welche eine spezielle Bodenkonstruktion benötigen, dürfen diese – wie bereits in den Vorjahren – im November aufbauen. In der zweiten Phase vom 8. bis 10. Januar 2025 dürfen Bauarbeiten stattfinden, jedoch nur unter Benützung von privater Fläche oder öffentlicher Fläche ausserhalb der Promenade. Die Promenade darf in dieser Phase also auch in Zukunft nicht durch Bauarbeiten gestört werden. Erst
in der dritten Phase, in der Woche unmittelbar vor dem Jahrestreffen, darf auch die Promenade für den Aufbau in Anspruch genommen werden. Dank diesem Modell können die touristischen Hauptferienwochen weiterhin vom WEF-Aufbau befreit werden.
Keine Gesuche auf Vorrat
Weiter werden die erlaubten Arbeitszeiten reduziert. Neu müssen die Arbeiten um 20 Uhr beendet werden – bis anhin durfte bis 22 Uhr gearbeitet werden. Damit werden die Lärmemissionen in den Abendstunden gesenkt. Eine lärmreduzierende Wirkung soll zudem auch das Verbot von mit Verbrennungsmotoren betriebenen Hebebühnen bewirken. Wie bereits im Vorjahr muss zudem bereits bei der Einreichung des Gesuches die endnutzende Firma oder Institution angegeben werden.
Diese Regelung verhindert, dass Gesuche für Temporärbauten auf Vorrat eingereicht werden, ohne das bereits eine konkrete Nutzung vorgesehen ist. Als Endnutzer sind zudem nur offizielle Partner des World Economic Forums zugelassen. Firmen, welche nicht zum WEF-Jahrestreffen eingeladen wurden, dürfen sich nicht mehr in Temporärbauten oder umgenutzten Ladenlokalitäten präsentieren. Damit soll verhindert werden, dass durch die bewilligten Projekte neben den bereits geladenen Gästen zusätzliche Personen und damit Verkehrsströme nach Davos gelockt werden und die ohnehin schon stark ausgelastete Infrastruktur zusätzlich belasten. Diese Regelung gilt nicht für Vertretungen von Nationen und für Non-Profit-Organisationen, die einem explizit ideellen Zweck dienen.
Verbesserte Fussgängerführung
Auch für die Fussgängerinnen und Fussgänger soll es Verbesserungen geben. Neu wird in jeder Logistikzone eine Person des Verkehrsdienstes ausschliesslich für die Fussgänger zuständig sein und sich auf deren Sicherheit konzentrieren. Neben der Priorisierung der VBD-Busse sollen damit die Bedürfnisse der einheimischen Bevölkerung weiter gestärkt werden.
Der Kleine Landrat ist überzeugt, dass diese und weitere Massnahmen die negativen Begleiterscheinungen der WEF-Jahrestreffen weiter reduzieren können. Für das WEF-Jahrestreffen 2025 verzichtet die Davoser Regierung auf die zahlenmässige Begrenzung der Temporärbauten und Umnutzungen, welche im revidierten Baugesetz vorgesehen ist. Falls der erwünschte Effekt der aktuell beschlossenen Massnahmen ausbleibt, wird sie in Zukunft von diesem Instrument Gebrauch machen müssen.
(KI-Symbolbild: GRHeute)