Zusätzliche Covid-Massnahmen in Skigebieten

Zusätzliche Covid-Massnahmen in Skigebieten

GRHeute
10.12.2021

Die Bergbahnbranche führt freiwillig neue Massnahmen für einen sicheren Winterbetrieb ein. Neben den aktuellen Bestimmungen wie Maskenpflicht in geschlossenen Kabinen und Abstand in Innenräumen führt die Branche neu Kapazitätseinschränkungen in Grosskabinen mit Stehplätzen ein.

In der vergangenen Wintersaison ermöglichten die Bergbahnen Erholungs- und Naturerlebnisse, die sich positiv auf die physische und psychische Verfassung der Gäste ausgewirkt haben. Auch dieses Jahr ist die Branche bemüht, einen sicheren Winterbetrieb mit national einheitlichen Regelungen zu garantieren. Denn die Sicherheit der Gäste hat für die Bergbahnbetreiber oberste Priorität.

Seilbahnen sind Transportmittel und daher galten bis dato die gleichen Schutzmassnahmen wie im öffentlichen Verkehr. Dazu gehören die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, Abstand in Innenräumen sowie das Lüften der Gondeln.

Ab dem 18. Dezember 2021 sollen grosse Gondeln (mit einem Fassungsvermögen von über 25 Personen mit ausschliesslichen Stehplätzen) nur noch zu 70% ausgelastet werden.

Zusätzlich wird im Aussenbereich auch wieder ein geordnetes Anstehen mit den entsprechenden Abstandsbestimmungen organisiert. Die Bergbahnen sind sich ihrer Verantwortung bewusst und werden dafür sorgen, dass die Massnahmen konsequent umgesetzt werden. Dazu gehört auch die Zertifikatskontrolle in den Bergrestaurants.

Mit den zusätzlichen Massnahmen herrscht schweizweit eine einheitliche Lösung. Damit leistet der Verband einen Beitrag, dass ein «Flickenteppich» mit unterschiedlichsten Regelungen in den einzelnen Kantonen verhindert werden kann. Er ist zufrieden darüber, dass in Kooperation mit den Bergkantonen ein pragmatischer und gangbarer Weg gefunden werden konnte.

(Symbolbild: Pixabay)

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